Ab Oktober führen wir wieder feste Zeiten für die Infektsprechstunde ein, um gesunde Kinder, die Termine zu Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen, vor Ansteckungen zu schützen.
Aktuelle Informationen zu anstehenden Impfungen
Der Herbst steht vor der Tür – daher einige wichtige Informationen und Erinnerungen an anstehende Impfungen für unsere Patienten. Gerne impfen wir natürlich auch weiterhin die Eltern mit.
Meningokokkenimpfungen
Meningokokken ACWY: Ab sofort können wir die Impfung gegen Meningokokken ACWY anbieten. Für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 14 Jahren wird die Impfung mit einem quadrivalenten Meningokokken-Konjugatimpfstoff (ACWY) als Standardimpfung – unabhängig vom Impfstatus – empfohlen. Nachholimpfungen sind bis zum Alter von 24 Jahren (d. h. bis einen Tag vor dem 25. Geburtstag) vorgesehen.
Die bisherige Standardimpfung gegen Meningokokken der Serogruppe C für Kleinkinder im Alter von 12 Monaten wird nicht mehr empfohlen. Die Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen ACWY kann im Alter von 1–11 Jahren ebenfalls durchgeführt werden, in der Regel als Reiseimpfung oder individuelle Gesundheitsleistung. Die Erstattung durch die Krankenkasse muss dann im Einzelfall selbst geklärt werden.
Serogruppe B: Unverändert bleibt die Empfehlung für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Danach sollen Säuglinge frühzeitig im Alter von 2, 4 und 12 Monaten gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden, Nachholimpfungen sind bis zum 5. Geburtstag möglich. Bitte nutzten Sie die Gelegenheit, Ihre Kinder gegen diese schwer verlaufende Erkrankung zu schützen.
RSV-Prophylaxe
Die RSV-Prophylaxe wird allen Säuglingen empfohlen, die ihren ersten Winter erleben.
Ab Oktober kann die RSV-Immunprophylaxe verabreicht werden, um Neugeborene und Säuglinge vor schweren Verläufen respiratorischer Synzytial-Virus-Infektionen zu schützen.
Grippeimpfung & Pneumokokken
Grippeimpfung: Sobald der aktuelle Impfstoff gegen Influenza ausgeliefert ist, informieren wir Sie gesondert. Empfohlen wird die Impfung für alle chronisch kranken Kinder sowie Kinder, die in einem Haushalt mit für Influenzainfektionen gefährdeten Patienten (Schwangere, ältere Menschen, chronisch Kranke) leben oder engen Kontakt haben.
Pneumokokken: Chronisch kranke Kinder mit einem erhöhten Risiko für eine Pneumokokkeninfektion (schweres Asthma, Herzfehler, Immundefekte, Cochlea-Implantate, Shunt-Versorgung, Immunsuppression, Diabetes mellitus) sollen eine einmalige Impfung zusätzlich zur Impfung im Säuglingsalter erhalten, gerne auch kombiniert mit der ebenfalls empfohlenen Grippeimpfung.
Wichtige Informationen zur Praxisorganisation
Videosprechstunde
Kommen Sie mit den im Winter häufigen Virusinfekten Ihres Kindes gut zurecht und benötigen Sie nur eine Krankmeldung, nutzen Sie gerne die Möglichkeit zur Videosprechstunde. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Medikamente zur Linderung von Virusinfektionen nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden können, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies festzustellen erfordert eine persönliche Vorstellung.
Schulbescheinigungen
Viele Schulen verlangen ein ärztliches Attest nur dann, wenn Zweifel an einer Erkrankung bestehen oder sich die Fehlzeiten häufen. Die Schulen wissen um die Zusatzbelastung der Praxen im Winter, einige Schulen haben mit diesem Schuljahr die Attestpflicht ab dem 3. Tag explizit nicht mehr in ihrer Schulordnung aufgeführt. Bitte halten Sie mit der Schule Rücksprache, ob ein Attest vorgelegt werden muss. Sie sparen uns und Ihnen selbst Zeit und Aufwand.
Versichertenkarte
Die Vorlage der Versichertenkarte ist Voraussetzung für die kassenärztliche Behandlung. Uns ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr möglich, bei den Krankenkassen Versichertendaten abzufragen, daher müssen wir bei Nichtvorlage eines Versichertennachweises die Behandlung privat in Rechnung stellen.
Da wir oftmals erleben, dass ein Elternteil die Karte im Geldbeutel aufbewahrt, das andere Elternteil mit dem Kind zum Termin kommt, raten wir zur Einrichtung der Krankenkassen-App mit Hinterlegen des elektronischen Versichertennachweises auf dem Handy, denn auch das Abholen von Medikamenten in der Apotheke wird bei Nicht-Mitführen der Versichertenkarte möglich.